Kastration eines Rüden

Viel und heiß diskutiert wird immer wieder das Thema "Kastration eines Rüden"... 

 

Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet in § 6 Abs. 1 S. 1 das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder ­teilweise Entnehmen oder Zerstören von Or­ganen oder Geweben eines Wirbeltieres.  Das heißt, dass auch eine Kastration eigentlich verboten ist. 

 

Sollte es aber nachgewiesen werden, dass ein Rüde durch eine Kastration weniger Einschränkungen in der Lebensqualität hat als ohne. wie zum Beispiel wenn eine Hündin mit im Haushalt lebt die nicht kastriert oder sterilisiert ist kann es während der Läufigkeit zu großen Problemen kommen und der Stress für beide Tiere wäre durch eine Kastration gemindert. Oder auch kontrolliertes Gassigehen und Verwahrung nichts hilft um eine unerwünschtes Fortpflanzen zu vermeiden. Manche Rüden werden auch hormonbedingt Aggressiv und das ist eine Gefahr für Mensch und Tier. 

 

Es gibt zwei Varianten der operativen Herstellung der Fortpflanzungsunfähigkeit:

 

Kastration:

Entfernung der Hoden, dadurch Verhinderung der Produktion von Geschlechtshormonen. Eine Kastration erfolgt auf der Grundlage eines Werkvertrags entsprechend § 631 BGB und verpflichtet den Tierarzt zu einer Operation entsprechend des neuesten Wissensstands. 

 

Sterilisation:

Unterbindung von Samenstrang, wodurch der Transport von Spermien und eine Befruchtung verhindert wird, andererseits die Funktion von den Hoden erhalten bleibt. Deren Hormonproduktion ist die Ursache, dass weiterhin hormonabhängige geschlechtsspezifische Verhaltensweisen erhalten bleiben.  

 

Veterinärmedizinische Indikationen für die Kastration:

- Kryptorchismus,

- Prostataerkrankungen, die nicht medikamentell behandelt werden können,

- Tumoren (Hoden, Perianaldrüsen)

- aggressives bzw. hypersexuelles Verhalten nach differenzialdiagnostischer Abklärung,

keinesfalls als Allheilmittel!

 

Bei Rüden wird als Grund für die geforderte Kastration überwiegend Hypersexualität und Aggressivität angegeben. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Aggressivität wirklich auf einen hohen Testosteronspiegel zurückzuführen ist oder andere Ursachen hat. In die Diagnosestellung sollte deshalb eine verhaltenstherapeutische Beratung einbezogen werden. Es ist möglich, im Zweifelsfall ratsam, eine zeitweilige Unfruchtbarkeit von Rüden durch Implantate eines synthetischen GnRH-Präparats und damit eine differenzialdiagnostischen Abklärung zu erreichen.

 

Obwohl sich die o.g. Verhaltensmerkmale erst im Verlauf der ersten zwei Lebensjahre herausbilden, fordern einige Halter die Kastration als prophylaktische Maßnahme schon bei Jungtieren. Dies ist jedoch nicht als vernünftiger Grund anzusehen. Als weiterer Grund für eine Kastration wird angegeben, dass Rüden unter dem Drang, sich läufigen Hündinnen zu nähern, erheblich leiden.

Besonders wenn im Umfeld des Rüden eine große Zahl von Hündinnen lebt, kann daraus eine Gefahr für Gesundheit und Leben des Rüden erwachsen, weil sein Verhalten so stark hormongesteuert ist, dass er beispielsweise im Straßenverkehr stark gefährdet ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Besitzer gedeckter Hündinnen Regressansprüche an den Rüdenhalter stellen. Eine Tierschutzrelevanz kann daraus jedoch nur im Einzelfall abgeleitet werden, wenn wirklich sehr problematisches Verhalten auftritt und die Pubertät abgeschlossen ist, also erst mit der sozialen Reife von 1 ½ bis 2 Jahren. Die Kastration als prophylaktische Maßnahme schon bei Jungtieren kann daher nicht als vernünftiger Grund angesehen werden. Da den kastrierten Rüden der für andere Rüden offensichtliche Geschlechtsgeruch fehlt, kann es zu Missverständnissen und heftigen Auseinandersetzungen mit nachfolgenden Problemen unter Artgenossen kommen. Entzündete Analbeutel riechen offensichtlich wie läufige Hündinnen und sorgen ebenfalls für Konflikte.

 

 Quelle: http://www.tierschutz-tvt.de/fileadmin/tvtdownloads/merkblatt120_2011.pdf