Schutzvertrag 

1. Allgemeiner Inhalt:
  • Angaben zum Tier; Name
  • Tierart / Rasse
  • Geschlecht
  • Alter / Geburtsdatum
  • Farbe / Zeichnung
  • Wenn gechipt die Transpondernummer
  • Tätowiert, wenn ja wo?
  • Besondere Merkmale
2. Gesundheitszustand des Tieres:
  • Befand oder befindet sich das Tier wegen einer Krankheit oder eines Unfalls in tierärztlicher Behandlung
  • Chronische Krankheiten
  • ggf. Medikamente die das Tier einnehmen muss
3. Verpflichtungen der neue Eigentümer des Tieres gegenüber
  • Der Übernehmer bestätigt, daß das Halten von Tieren in seiner Umgebung/Wohnraum gestattet ist.
  • Er bestätigt zudem, daß das Tier auf seinen Namen steuerlich gemeldet und versichert wird.
  • Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen.
  • Das Tier bei auftretenden Problemen nicht zu töten, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.
  • Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen.
  • Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
  • Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu alten und nicht an die Kette zu legen.
  • Der bisherige Eigentümer behält sich vor, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres am Ort und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.
  • Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.
  • Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.
  • Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmer echt vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.
  • Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.
  • Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
  • Ab Datum dieses Vertrages ist der Übernehmer für durch das Tier entstandenen Schäden alleine haftbar.
  • Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.
 4. Die Daten der Besitzer und der neuen Eigentümer
  • Bisheriger Eigentümer (Name, Straße, Ort, Telefon, Email, PA-Nummer)
  • Neuer Eigentümer (Name, Straße, Ort, Telefon, Email, PA-Nummer - wichtig Personalausweis zeigen lassen)
 5. Durch die Unterschift beider Vertragspartner wird der Vertrag und dessen Inhalt bestätigt und rechtskräftig!