Befand oder befindet sich das Tier wegen einer Krankheit oder eines Unfalls in tierärztlicher Behandlung
Chronische Krankheiten
ggf. Medikamente die das Tier einnehmen muss
3. Verpflichtungen der neue Eigentümer des Tieres gegenüber
Der Übernehmer bestätigt, daß das Halten von Tieren in seiner Umgebung/Wohnraum gestattet ist.
Er bestätigt zudem, daß das Tier auf seinen Namen steuerlich gemeldet und versichert wird.
Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen.
Das Tier bei auftretenden Problemen nicht zu töten, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.
Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen.
Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu alten und nicht an die Kette zu legen.
Der bisherige Eigentümer behält sich vor, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres am Ort und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu
überzeugen.
Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.
Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.
Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmer echt vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.
Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.
Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
Ab Datum dieses Vertrages ist der Übernehmer für durch das Tier entstandenen Schäden alleine haftbar.
Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.
4. Die Daten der Besitzer und der neuen Eigentümer